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Antrag um Projektunterstützung im Jugendbereich

Die Jugendkommission entscheidet auf Grund der Anzahl und der Qualität der eingereichten Projekte über die jeweilige Unterstützung. Es besteht kein Anrecht auf Unterstützung. Die Jugendkommission entscheidet endgültig.

Das entsprechende Merkblatt und den Kriterienkatalog finden Sie hier: Jugendkommission

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