Betreuungsgutscheine für Familien mit Kindern im Vorschulalter
Seit dem Jahr 2014 bietet die Stadt Willisau Betreuungsgutscheine für Kinder im Vorschulalter an. Der Stadtrat Willisau will damit eine Gleichbehandlung der Erziehungsberechtigten erreichen, zur Existenzsicherung von Familien beitragen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.
Für nachfolgende Kinderbetreuungsangebote können Betreuungsgutscheine beantragt werden:
- Tagesplatzvermittlungsstelle
Willisau - anerkannte Kindertagesstätten
Betreuungsgutscheine ab August 2026
Im Kanton Luzern wurde am 30. November 2025 über ein Kinderbetreuungsgesetz abgestimmt. Das Stimmvolk hat den Gegenvorschlag zur SP Initiative «Bezahlbare Kitas für alle» angenommen. Neu sind im Gesetz verbindliche Vorgaben für alle Gemeinden zur Ausgestaltung der Betreuungsgutscheine verankert.
Das Gesetz tritt per 1. Januar 2026 in Kraft, mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2026 für die Umsetzung. Die bestehenden Betreuungsgutscheine der Stadt Willisau behalten daher ihre Gültigkeit bis zum 31. Juli 2026.
Zur Prüfung eines möglichen Anspruchs ab dem 1. August 2026 hat der Kanton Luzern einen Onlinerechner zur Verfügung gestellt. Die Beantragung von Betreuungsgutscheinen ab diesem Zeitpunkt wird voraussichtlich ab Anfang August 2026 über ein Online Formular möglich sein.
Die DISG hat auf ihrer Homepage Dokumente mit Fragen und Antworten (F&A) veröffentlicht. Es steht eine Version für die Erziehungsberechtigten (Eltern), für Gemeinden und Kitas zur Verfügung.
Ab dem 3. August 2026 wird es möglich sein, sich über das Onlineportal my.lu.ch für Betreuungsgutscheine anzumelden.
Haben Sie Fragen?
Finanzamt Willisau
Zehntenplatz 1
6130 Willisau
041 972 63 66
finanzamt@
willisau.ch