Geburtszeitbestätigung bestellen
Die Geburtszeit-Auskunft kann lediglich von der betreffenden Person sowie von Eltern minderjähriger Kinder verlangt werden. Ferner kann die Auskunft lediglich dann gegeben werden, wenn die Geburt in einer unserer angeschlossenen Gemeinden stattgefunden hat. In vielen Fällen hat die Geburt in einem Spital oder in einem Geburtshaus stattgefunden, dann ist der Ort, wo sich das Spital oder das Geburtshaus befindet, zuständig.
Kosten: Fr. 15.00 (inkl. Porto und Versand)