Per 1.1.2020 ist das totalrevidierte kantonale Wasserbaugesetz (WBG) und die dazu gehörige Wasserbauverordnung (WBV) in Kraft getreten. Parallel dazu erfolgte auf den 1.1.2020 die Umsetzung der Aufgaben- und Finanzreform 18 (ARF18). Darin werden insbesondere die Aufgabenteilung und die Finanzierung im Wasserbau, Gewässerunterhalt und beim Schutz vor Massenbewegungen neu geregelt. Der betriebliche Gewässerunterhalt obliegt an öffentlichen Fliessgewässern, die eine natürliche Gerinnesohlenbreite von unter 15m aufweisen, der Gemeinde.
Der Stadtrat hat die verschiedenen Varianten diskutiert und hat beschlossen ein Reglement und eine Verordnung für den betrieblichen Gewässerunterhalt zu erarbeiten, welches den Stimmberechtigten zur Genehmigung unterbreitet werden soll. Dazu wurde ein Projektauftrag genehmigt.
Einladung Informationsveranstaltung Gewässerreglement
Foto Gewässerunterhalt