Das bis anhin geltende absolute Feuerverbot im Freien wird per Dienstag, 25. August 2026 auf ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (innerhalb eines Abstandes von 50 Metern zum Wald) reduziert. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist auf dem ganzen Kantonsgebiet (inkl. Gewässern) weiterhin verboten.
Die lokal unterschiedlich ausgefallenen Niederschläge der vergangenen Tage konnten die Trockenheit leicht entschärfen – jedoch nicht in den Wäldern. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen und dem Feuerwehrinspektorat Kanton Luzern wird die Waldbrandgefahr deshalb von sehr gross auf gross zurückgestuft. Damit gilt auf dem ganzen
Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe. Im übrigen Kantonsgebiet sind Feuer in befestigten Feuerstellen sowie Holzkohlegrills somit wieder erlaubt. Die Bevölkerung wird weiterhin zur Vorsicht aufgerufen.
Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website des Kantons: Website des Kantons Luzern.
