Organisation
Mit der Gemeindeordnung bestimmt die politische Gemeinde ihre Organisation im Rahmen von Verfassung und Gesetz. Diese Ordnung untersteht der Volksabstimmung der jeweiligen Gemeinde und bedarf die Zustimmung des Regierungsrates. Die Gemeinden bestimmen in ihrer Gemeindeordnung u.a. die Wahlen der Behörde, führen den Finanzhaushalt und kommen ihrer Aufgaben im autonomen Bereich nach. Strategisch bilden die Delegierte oder der Delegierte des Stadtrates und operativ die Stadtschreiberin oder der Stadtschreiber die Führung der Geschäftsleitung. Die restlichen Mitglieder der Geschäftsleitung bestimmt der Stadtrat in der Organisationsverordnung.
In unserer Organisationsverordnung ist das Führungsmodell beschrieben. Bei der Gemeindeführung wird zwischen dem strategischen, d.h. politischen Führungskreislauf und dem operativen, d.h. betrieblichen Führungskreislauf unterschieden. Der Stadtrat stellt einerseits den politischen Führungskreislauf zwischen den Stimmberechtigten, der Gemeindeversammlung und dem Stadtrat sicher. Die beiden Führungsgremien, Stadtrat und Geschäftsleitung, ergänzen sich in der Tätigkeit.
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