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Teilungsamt

Das Teilungsamt bearbeitet alle im Zusammenhang mit Erbschaftsfällen anfallenden Aufgaben und Entscheide der Teilungsbehörde:

  • Aufbewahrungsstelle für letztwillige Verfügungen, Ehe- und/oder Erbverträge (Hinterlegungsgebühr Fr. 95.00 pro Dokument)
  • Auskunft und Beratung im Güter- und Erbrecht
  • Sicherung/Feststellung des Nachlassvermögens
  • Erstellung Erbenverzeichnis und Erbenbescheinigung
  • Erstellung Sicherungsinventar / Öffentliches Inventar / Steuerinventar
  • Erbschaftssteuerveranlagung
  • Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
  • Mitteilungen an Erben und Willensvollstrecker
  • Durchführung der amtlichen Liquidation
  • Mitwirkung bei der Erbteilung

Öffnungszeiten

Montag
8.00–11.30 Uhr / 13.30–18.00 Uhr

Dienstag
8.00–11.30 Uhr / 13.30–17.00 Uhr

Mittwoch
8.00–11.30 Uhr

Donnerstag
8.00–11.30 Uhr / 13.30–17.00 Uhr

Freitag
8.00–16.00 Uhr

Vor Feiertagen schliesst das Dienstleistungs- und Verwaltungszentrum jeweils um 16.00 Uhr.

Rechtssammlung

Zu den Reglementen